Organisatorisches

Rahmenbedingungen

Eine gute Zusammenarbeit braucht nicht nur Vertrauen, sondern auch einen klaren organisatorischen Rahmen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Terminen, Kostenbezuschussung und Absagen.

Erstgespräch und Sitzungsdauer

Das Erstgespräch ist eine reguläre, kostenpflichtige Sitzung von 50 Minuten. Es dient dazu, Ihre aktuelle Situation, mögliche Ziele und die passende Form der Zusammenarbeit kennenzulernen.

Weitere Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten. Doppelsitzungen mit 100 Minuten sind nach gemeinsamer Vereinbarung möglich, wenn für ein bestimmtes Thema mehr Zeit sinnvoll ist.

Terminvereinbarung

Anfragen beantworte ich persönlich, in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Wenn ich aktuell keinen passenden Platz anbieten kann oder eine Kollegin beziehungsweise ein Kollege aus dem ZIPP-Team fachlich besser zu Ihrem Anliegen passt, besprechen wir diese Möglichkeit offen miteinander.

Termine sind in Innsbruck, Villach und online möglich.

Honorar und Kostenzuschuss

Das Honorar wird vor Beginn der Zusammenarbeit persönlich mitgeteilt. Auf der Website werden keine konkreten Honorarsätze veröffentlicht.

Österreich

Bei Vorliegen einer diagnostizierten, behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung ist grundsätzlich ein Kostenzuschuss zur Behandlung möglich. Die erforderlichen formalen Schritte und die Höhe des Zuschusses unterscheiden sich je nach Versicherungsträger und Behandlungsform. Es werden keine sogenannten Kassen- oder Modellplätze angeboten.

Die Höhe des Zuschusses ist kein Verhandlungsspielraum, sondern ein fixer Tarif, den die Sozialversicherungen in ihrer Satzung festlegen. Pro Psychotherapieeinheit zu 50 Minuten gelten derzeit:

ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse33,70 €
BVAEB – öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau50,20 €
SVS – Sozialversicherung der Selbständigen50,00 €
KUF – Kranken- und Unfallfürsorge, z. B. Landes- und Gemeindebedienstete78,00 €

Sie reichen die bezahlte Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger ein und erhalten den Satz Ihrer Kasse rückerstattet. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung mit Krankheitswert, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung und ab der elften Sitzung in der Regel eine Bewilligung. Für die klinisch-psychologische Behandlung gelten eigene Regelungen. Stand: August 2026 – die aktuell gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsträger.

Klinisch-psychologische Behandlung

Seit 1. Jänner 2024 ist auch die klinisch-psychologische Behandlung eine Kassenleistung. Voraussetzung sind eine psychische Erkrankung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn, eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Behandlung und die Eintragung der behandelnden Person in die Liste der Klinischen Psycholog:innen des Gesundheitsministeriums. Für eine Einzelsitzung gelten folgende Sätze:

ÖGK – Österreichische Gesundheitskasse (60 Minuten)33,70 €
SVS – Sozialversicherung der Selbständigen (ab 50 Minuten)50,00 €
BVAEB – öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen, Bergbau (ab 50 Minuten)50,20 €

Mit der ärztlichen Bestätigung sind zunächst bis zu zehn Behandlungseinheiten möglich; danach kann eine Verlängerung beantragt werden. Stand: Jänner 2026, nach den ASVG-Informationen des Berufsverbands Österreichischer Psychologinnen und Psychologen. Die jeweils gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrem Versicherungsträger.

Deutschland

Für Versicherte deutscher Krankenkassen ist nach vorheriger Antragstellung eine anteilige Kostenübernahme möglich. Durch meine deutsche Approbation als Psychologische Psychotherapeutin und die verhaltenstherapeutische Ausrichtung liegen die fachlichen Voraussetzungen für eine Antragstellung vor. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall.

Wichtig: Beginnen Sie die Behandlung erst nach der schriftlichen Genehmigung, wenn Sie eine Kostenerstattung in Anspruch nehmen möchten. Gerne stelle ich Ihnen die für den Antrag erforderlichen Angaben zu meiner Qualifikation und zur geplanten Behandlung zur Verfügung.

Steuerliche Absetzbarkeit

Ob Kosten für Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab und ist im Einzelfall zu prüfen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt; eine steuerliche Beratung kann ich nicht anbieten.

Absageregelung

Mehr als 48 Stunden vor dem Terminkostenfreie Absage
48 bis 24 Stunden vor dem Termin50 % des Honorars
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin80 % des Honorars
Nichterscheinen ohne Absage100 % des Honorars

Die Regelung gilt, weil der reservierte Termin kurzfristig meist nicht neu vergeben werden kann.

Schweigepflicht und Datenschutz

Als Psychotherapeutin und Psychologin unterliege ich im gesetzlich vorgesehenen Umfang der beruflichen Verschwiegenheitspflicht. Das gilt für Sitzungen in der Praxis ebenso wie für Online-Termine.

Online-Sitzungen finden über eine geschützte Videoplattform statt. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Praxisraum in Innsbruck

Praxis Innsbruck

Anichstraße 29, 4. Stock
6020 Innsbruck
im ZIPP – Zentrum für Integrative Positive Psychologie

Über einen Lift stufenlos erreichbar. Öffentliche Parkplätze befinden sich in den umliegenden Straßen und Garagen.

Praxisraum in Villach

Praxis Villach

Klagenfurter Straße 34
9500 Villach

Bei der Praxis in Villach befinden sich Stufen am Eingang. Eigene Parkplätze stehen zur Verfügung.

Online-Sitzungen

Online-Sitzungen sind eine gleichwertige Form der Zusammenarbeit und können unabhängig von der Entfernung gewählt werden. Manche Menschen schätzen den persönlichen Kontakt in der Praxis, andere fühlen sich in der vertrauten eigenen Umgebung wohler oder können Online-Termine besser in ihren Alltag integrieren.

Dauer, fachlicher Rahmen und persönliche Aufmerksamkeit entsprechen den Sitzungen vor Ort. Gemeinsam können wir besprechen, welches Setting für Sie am besten passt. Auch ein Wechsel zwischen Praxis und online ist nach Vereinbarung möglich.

Fragen zu den Rahmenbedingungen?

Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen – ich melde mich persönlich bei Ihnen zurück.